FP2 College / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
FP2 College


Geschäftszweck und Geltungsbereich

Grundausbildung, Projektbegleitungen, Weiterbildungen, Spezialisierungen, Fachausweisausbildung – das sind Schulungsbereiche im FP2 College. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB» genannt, gelten für sämtliche Schulungsangebote und Dienstleistungen, im FP2 Geschäftsbereich College.

Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die AGB und erkennt diese an. Enthalten Schulungsverträge oder -angebote schriftliche Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, so gelten die individuell vereinbarten Vertragsformulierungen.

Anmeldungen

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist verbindlich. Der Kunde erhält von FP2 eine schriftliche Anmeldebestätigung, womit der Vertrag als abgeschlossen gilt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Minimale Anzahl an Teilnehmenden

Bei Buchungen von Einzelpersonen gilt die, in den Kursdatenblättern, angegebene Mindestanzahl an Teilnehmenden. Bei Buchungen von Firmen kann eine individuelle Absprache erfolgen. Die definitive Anzahl an Teilnehmenden teilt die Firma bis spätestens 48 Stunden vor dem Anlass mit.

Vorbereitung

FP2 bereitet alle Schulungsinhalte und benötigte Materialien vor und ist (unterrichts-)technisch autonom. Bei Firmenaufträgen erfolgt die Organisation der Ausbildungslocation nach Absprache mit dem Firmenkunden.

Durchführung

Bei Ausfall einer Schulung durch Krankheit des Referenten, bei zu geringer Anzahl an Teilnehmenden oder bei höherer Gewalt, besteht kein Recht auf Durchführung. Wenn möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.

Erfolg

Alle Schulungen sind anforderungsspezifisch und praxisnah. FP2 definiert klare Lernziele und kontrolliert die Erfolge. FP2 haftet nicht für den Schulungserfolg.

Abmeldungen

Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Rückbestätigung von FP2 erhält die Abmeldung ihre rechtliche Gültigkeit. Je nach Abmeldezeitpunkt gilt folgende Regelung: 
30 bis 10 Kalendertage 25 % der Schulungskosten 
10 bis 3 Kalendertage 50 % der Schulungskosten 
3 bis 1 Kalendertage 75 % der Schulungskosten 
Am Ausbildungstag selbst 100 % der Schulungskosten

Stornieren Firmenkunden ein Schulungsmandat aus zwingenden Gründen, werden die bereits angefallenen oder mit der Stornierung entstehenden Drittkosten sowie die Leistungen von FP2 je nach Stand der Vorbereitungsaufwände verrechnet.

Zahlungskonditionen

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Schulungskosten. Der Anmeldebestätigung liegt ein Einzahlungsschein bei. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen der Schulungskosten gilt nicht als Abmeldung.

Nicht besuchte Lektionen

Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kostenrückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Lektionen möglich.

Schulungsbestätigung

Alle Teilnehmenden, welche alle Lektionen der Schulung besucht haben, erhalten zum Abschluss eine entsprechende FP2 College Bestätigung über die Schulungsteilnahme.

Haftung

Für alle von FP2 organisierten Schulungen schliesst FP2 jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

Vertraulichkeit

Der Kunde und FP2 behandeln sämtliche Informationen, Daten und Angaben des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet ist. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt schon vor Auftragserteilung oder Vertragsabschluss und gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

Änderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorbehalten.

Copyrights

Die Schulungsinhalte und -unterlagen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von FP2 nicht – auch nicht in Auszügen – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtstand ist der Firmensitz von FP2.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, welche geeignet ist, den gewünschten Erfolg Nahe zu kommen. In entsprechender Weise ist eine Lücke des Vertrages zu schliessen.

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