FP2 Consulting / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine GeschäftsbedingungenFP2 Consulting
Geschäftszweck und Geltungsbereich
Sicherheitskonzepte, Projektbegleitungen, Mysteryshopping, Penetrationstests, Audits, Oberservationen, Coachings – das sind die Kompetenzfelder im FP2-Consulting. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB» genannt, gelten für sämtliche Angebote und Dienstleistungen, vom Konzept bis zur Umsetzung, im FP2 Geschäftsbereich Consulting. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die AGB und erkennt diese an. Enthalten Beratungsverträge schriftliche Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, so gelten die individuell vereinbarten Vertragsformulierungen.
Auftragsmodalität
FP2 arbeitet nur gegen Vertrag oder feste Auftragserteilung. Es werden grundsätzlich keine kostenlosen Leistungen erbracht. Konsultationen und Reisen werden nach Zeitaufwand, Deplacements nach der offiziellen Distanztabelle verrechnet.
Preise
Vor jedem Auftrag erstellt FP2 dem Kunden eine Offerte. Consulting-Leistungen werden nach Stundenaufwand oder nach vereinbarter Pauschale vergütet. Für Sonn- und Feiertage wird ein Zuschlag in Höhe von 200.00 Franken berechnet.
Zusammenarbeit
Der Kunde teilt alle relevanten Informationen, welche FP2 für die Erfüllung des Auftrags benötigt, möglichst vollständig mit. Fragen, welche für den Auftrag bedeutend sind, beantwortet der Kunde möglichst kurzfristig und bezieht FP2 in die Informationskette ein. Der Kunde nimmt die gelieferten Ergebnisse oder Berichte innerhalb von 7 Tagen ab und teilt Änderungswünsche oder notwendige Korrekturen unverzüglich schriftlich mit. Erfolgt innerhalb der Frist keine Äusserung des Kunden, so gilt die Leistung als abgenommen.
Fremdkosten
Aufträge an Dritte, wie zum Beispiel Miete von Räumlichkeiten, welche ein Kostendach von 3'000.00 Franken überschätzen, werden auf Name und Rechnung des Kunden erteilt.
Rechnungsstellung
FP2 ist berechtigt, alle Leistungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen und nach eigenem Ermessen Arbeiten einzustellen, sollten die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden.
Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig und ohne Abzüge zu begleichen.
Stornierung
Wird ein Consulting-Mandat aus zwingenden Gründen storniert, werden die bereits angefallenen oder mit der Stornierung entstehenden Drittkosten sowie die Leistungen von FP2 je nach Stand der Arbeiten verrechnet.
Geistiges Eigentum, Copyrights
Das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen von FP2, erkennt der Kunde an. Die Inhalte dürfen ohne die schriftliche Zustimmung von FP2 nicht – auch nicht in Auszügen – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. FP2 ist berechtigt Ergebnisse oder Erkenntnisse aus dem Auftrag weiterzuverwenden, vorausgesetzt es wird kein individueller Bezug auf den Auftrag genommen.
Nutzungsrechte
Für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit steht die Nutzung des geistigen Eigentums von FP2 dem Kunden zu, soweit dieser die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber FP2 erfüllt. Nach Auflösung der vertraglichen Zusammenarbeit ist die Nutzung des geistigen Eigentums nur mit Zustimmung von FP2 und Leistung einer angemessenen Entschädigung gestattet.
Haftung
Die Haftung von FP2 ist ausgeschlossen, sofern Beratungsfehler auf mangelnde oder vorenthaltene Informationen des Kunden beruhen (siehe Zusammenarbeit). Eine Erfolgsgarantie für die Beratungsleistungen kann nicht gegeben werden. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet FP2 im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung und nur soweit Forderungen durch die bei FP2 vorhandene Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Vertraulichkeit
Der Kunde und FP2 behandeln sämtliche Informationen, Daten und Angaben des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet ist. Im Zweifel sind sämtliche Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt schon vor Auftragserteilung oder Vertragsabschluss und gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtstand ist der Firmensitz von FP2.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, welche geeignet ist, den gewünschten Erfolg Nahe zu kommen. In entsprechender Weise ist eine Lücke des Vertrages zu schliessen.